Gesellschaft zu Schiffleuten

Das Grosse Bott

Das Grosse Bott wird als Gemeindeversammlung durchgeführt und ist die Versammlung der stimmberechtigten Gesellschaftsangehörigen.

Stimmberechtigt sind alle im Burgerrodel eingetragenen Personen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Das Stimmrecht ist unübertragbar.